Ehrenbürger & Auszeichnungen

Ehrenbürger

Die Gemeinde kann Bürgerinnen und Bürgern, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen, siehe hierfür Art. 16 Bayerische Gemeindeordnung.

Die zu ehrende Person muss sich, wie der Gesetzestext bereits betont, besondere Verdienste um die Gemeinde erworben haben. Dabei kommen sowohl materielle Verdienste, als auch ideelle Verdienste in Betracht.
Die Ernennung zum Ehrenbürger ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde, mit der jedoch keine besonderen Rechte oder Pflichten verbunden sind.

Zuständig für die Entscheidung ist der Gemeinderat. Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde.

Aktuell gibt es keine lebenden Ehrenbürger in der Gemeinde Niederlauer.

Bisherige Ehrenbürger der Gemeinde Niederlauer

Oskar Knaier

Der Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Josef Volkmuth, verlieh am 08.01.1992 Oskar Knaier anlässlich seines 80. Geburtstages das Ehrenbürgerrecht.
Herr Oskar Knaier gehörte von 1956 bis 1978 dem Gemeinderat an und war davon 12 Jahre als Zweiter Bürgermeister tätig. In dieser Zeit leistete er bei zahlreichen durchgeführten Maßnahmen in der Gemeinde einen entscheidenden Beitrag für das Gemeindewohl. Dies waren unter anderem der Bau der gemeindlichen Wasserleitung, die Ortsverbindungsstraße nach Oberebersbach, die Friedhofsrenovierung, die Abwicklung des Flurbereinigungsverfahrens sowie die Ausweisung des Gewerbegebietes. Bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts betonte Bürgermeister Volkmuth die stetige Verlässlichkeit von Herrn Knaier bei all diesen Maßnahmen. 
Des Weiteren war Herr Knaier seit 1949 als Feldgeschworener und seit 1967 bzw. 1958 als Vorsitzender der Maschinenhallen- und Gefrieranlagengemeinschaft tätig.
Am 19.11.1999 ist Herr Oskar Knaier verstorben.